Beitragsordnung des Trailriders Ruhr e.V.
Beitragsordnung des
Trailriders Ruhr e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen
der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur durch Beschluss des Vorstandes
des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Der Vorstand beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr, Umlagen und sonstige
Gebühren.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. des folgenden Monats erhoben, in dem der
Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss des Vorstandes kann auch ein anderer Termin festgelegt
werden.
§ 3 Beiträge
1. Vereinsbeiträge:
Beitrags Klasse / Mitgliedsform / Beitragshöhe Jährlich
01 / Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Azubis, Schüler, Studenten etc. / 40 €
02 / Erwachsene über 18 Jahre / 60 €
03 / Fördernde Mitglieder / 60 €
04 / Ehrenmitglieder / 0 €
05 / Familienmitgliedschaft / 60 € + 30€ für jedes weitere Familienmitglied
06 / Sponsoren / Individual
2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
3. Bei der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages ist zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr
von 10,00 Euro zu entrichten.
4. Die Beitragsklasse 05 kann in Anspruch genommen werden für Ehepartner und
Lebenspartnerschaften, wenn diese in häuslicher Gemeinschaft leben sowie deren Kinder. In
diesem Fall ist die einmalig zu zahlende Aufnahmegebühr für jedes Mitglied dieser Familienmitgliedschaft
zu entrichten.
5. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen 01 und 05 müssen mit entsprechenden
Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen
der vom Vorstand vorgegebenen Beträge.
6. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere
bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse 01 und 05.
7. Der Mitgliedsbeitrag wird vom Verein über das SEPA Lastschriftverfahren eingezogen
§ 4 Vereinskonto
Kontoinhaber: Trailriders Ruhr e.V.
Bank: Deutsche Skatbank
IBAN: DE67 8306 5408 0005 2041 51
BIC: GENO DEF1 SLR
§ 5 Vereinsaustritt
1. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vorstand. Der Austritt kann zum 31.12. des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von vier Wochen erklärt werden.
2. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche
aus dem Mitgliedsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis,
insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Dem austretenden
Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu. Der Vorstand
erteilt eine Bescheinigung über den Austritt, diese wird jedoch nur erteilt, wenn der Abmeldende
seinen Verpflichtungen dem Verein gegenüber nachgekommen ist.
Mülheim, der 8.10.2021
Trailriders Ruhr e.V.