Beitragsordnung des Trailriders Ruhr e.V.

Beitragsordnung des

Trailriders Ruhr e.V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen

der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur durch Beschluss des Vorstandes

des Vereins geändert werden.

 

§ 2 Beschlüsse

1. Der Vorstand beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr, Umlagen und sonstige

Gebühren.

2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. des folgenden Monats erhoben, in dem der

Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss des Vorstandes kann auch ein anderer Termin festgelegt

werden.

 

§ 3 Beiträge

1. Vereinsbeiträge:

Beitrags Klasse / Mitgliedsform / Beitragshöhe Jährlich

01 / Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Azubis, Schüler, Studenten etc. / 40 €

02 / Erwachsene über 18 Jahre / 60 €

03 / Fördernde Mitglieder / 60 €

04 / Ehrenmitglieder / 0 €

05 / Familienmitgliedschaft / 60 € + 30€ für jedes weitere Familienmitglied

06 / Sponsoren / Individual

2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

3. Bei der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages ist zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr

von 10,00 Euro zu entrichten.

4. Die Beitragsklasse 05 kann in Anspruch genommen werden für Ehepartner und

Lebenspartnerschaften, wenn diese in häuslicher Gemeinschaft leben sowie deren Kinder. In

diesem Fall ist die einmalig zu zahlende Aufnahmegebühr für jedes Mitglied dieser Familienmitgliedschaft

zu entrichten.

5. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen 01 und 05 müssen mit entsprechenden

Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen

der vom Vorstand vorgegebenen Beträge.

6. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere

bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse 01 und 05.

7. Der Mitgliedsbeitrag wird vom Verein über das SEPA Lastschriftverfahren eingezogen

 

§ 4 Vereinskonto

Kontoinhaber: Trailriders Ruhr e.V.

Bank: Deutsche Skatbank

IBAN: DE67 8306 5408 0005 2041 51

BIC: GENO DEF1 SLR

 

§ 5 Vereinsaustritt

1. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem

Vorstand. Der Austritt kann zum 31.12. des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist

von vier Wochen erklärt werden.

2. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche

aus dem Mitgliedsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis,

insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Dem austretenden

Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu. Der Vorstand

erteilt eine Bescheinigung über den Austritt, diese wird jedoch nur erteilt, wenn der Abmeldende

seinen Verpflichtungen dem Verein gegenüber nachgekommen ist.

 

Mülheim, der 8.10.2021

Trailriders Ruhr e.V.