Allgemeine Leihbedingungen des Trailriders Ruhr e.V.

Allgemeine Leihbedingungen des

Trailriders Ruhr e.V.

  1. Der Leihende ist für das Leihobjekt voll verantwortlich. Zum Zeitpunkt des Verleihs bestätigt der Leihende auch, das Leihobjekt in einem tadellosten Zustand bekommen zu haben Die Weitergabe des Leihobjektes an dritte Personen ist nicht gestattet.
  1. Das Leihobjekt ist nicht versichert. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Objekt so verwahrt wird, dass eine Verwechslung, Beschädigung, oder Diebstahl verhindert wird. Während der Nacht muss das Verleihobjekt in einem versperrten Raum der Unterkunft oder in einem versperrten Kfz aufbewahrt werden. Bei Rückgabe des Objektes ist dies im tadellosen Zustand zurückzugeben. Dies bedeutet, dass das Objekt voll funktionsfähig und gereinigt ist.
  1. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten.
  1. Bei Diebstahl oder Unfall muss der Leihende binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und dies dem Vorstand melden. HINWEIS: Privathaftpflichtversicherungen beinhalten oft eine „Obhutsklausel“. Sie schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, die Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet oder geliehen haben.
  1. Der Leihende hat alle Mängel und Beschädigungen dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so haftet der Leihende für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter.
  1. Mit der Buchung im Klubraum sowie der Abholung des Leihobjektes bestätigt der Leihende die Richtigkeit seiner persönlichen Daten laut Mitgliederanmeldung, die Anerkennung der allgemeinen Leihbedingungen und den einwandfreien Zustand des Leihobjekts.
  1. Falls das Leihobjekt ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgebracht wird, muss der Leihende damit rechnen, dass gegen ihn eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben wird.
  1. Als Leihende kommen ausschließlich volljährige Personen die zum Zeitpunkt der Ausleihung als aktive Vereinsmitglieder geführt werden in Frage.
  1. Die maximale Leihdauer beträgt grundsätzlich drei Tage (Tag der Abholung / Tag der Nutzung/ Tag der Rückgabe). Eine längerer Leihzeitraum muss mit dem Vorstand abgestimmt werden.
  1. Der für die Verleihung notwendige Zugangscode sowie Lagerschlüssel-Code sind nicht an fremde Dritte weiterzuleiten. Die Hausregeln und AgB’s der „Storebox“ gelten und sind Gegenstand dieser „Allgemeinen Leihbedingungen“